| Neu: Sind
Sie auch 2009 umlagepflichtig?
Jetzt neu berechnen mit den Werten von 2008.
Unser Service: Excel-Tabelle zur Errechnung der Umlagepflicht für die
Umlage U1 in 2009
Download
Excel-Tabelle
Aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren kostenlosen Newsletter
... weitere
Informationen
Umlage U1/U2 und wie läuft die Erstattung?
Spätestens ab 2011 sind die Anträge auf Erstattung nur noch auf
elektronischem Wege möglich!
Schon jetzt sollte Ihr Programm / Dienstleister in der Lage sein, die
entsprechenden Erstattungsanträge automatisch zu übermitteln.
Anzeige:

Zu dem Gesetzesänderungen zum 1.1.2006 die alle
Betriebe betreffen, gehören die Änderungen im Umlageverfahren: das
Aufwendungsausgleichsgesetz.
Das Aufwendungsausgleichgesetz sieht folgende Maßnahmen vor:
Die Ermittlung erfolgt durch Eigenfeststellung
durch den Arbeitgeber. Dazu sind umfangreiche Berechnungen
insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten erforderlich.
Unser Service: Excel-Tabelle zur Errechnung der Umlagepflicht für die
Umlage U1 in 2009
Download
Excel-Tabelle
Aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren
kostenlosen Newsletter
...
weitere Informationen
|
|
 |
Verschärfte
Meldepflichten und härtere Strafen gegen Schwarzarbeit
Jetzt
Anmeldungen bei der Sozialversicherung am Tag des Beginns
erforderlich!
Nach einem neune
Gesetzentwurf sollen ab 1.1.2009 sollen für verschiedene Branchen
Arbeitgeber den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses
bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der
Rentenversicherung melden. Bislang konnten Beschäftigte erst beim
Erstellen der ersten Lohnabrechnung an die Sozialversicherungsträger
gemeldet werden.
Es handelt sich hierbei um folgende Branchen: Baugewerbe,
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe,
Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
Schaustellergewerbe, bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau
von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft.
Zudem ist geplant, dass Mitarbeiter in den entsprechenden
Wirtschaftszweigen permanent offizielle Ausweisdokumente mit sich
führen und bei Kontrollen vorzeigen müssen. Im Entwurf zur Novelle
des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist ferner vorgesehen, dass
Arbeitgeber "jeden und jede seiner Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen nachweislich und schriftlich" auf diese Pflicht
hinzuweisen und diesen Hinweis auch bei Prüfungen vorzulegen haben.
Die Bußgeldvorschriften im Gesetz sollen verschärft werden.
Dies stellt Arbeitgeber bei kurzfristigen Arbeitskräftebedarf vor
besondere Herausforderungen. Welcher Steuerberater oder Servicebüro
arbeitet denn am Sonntag oder spätabends? Wer will den zu diesen
Zeiten noch sein Lohnbüro besetzten?
Hier gibt es eine sichere Lösung: Mit SB-Lohn dem
Online-Abrechnungsservice über das Internet wird garantiert: Für
alle Kunden, die Neueinstellungen über die Internet-Erfassungsmaske
bis 23:00 Uhr melden wird die Weiterleitung der Meldung an die
Sozialversicherung auf elektronischem Wege bis 24:00 Uhr garantiert.
SB-Lohn kombiniert die Vorteile der eigenen Lohn- und
Gehaltsabrechnung mit denen einer externen Bearbeitung. SB-Lohn
richtet das Programm ein und pflegt es laufend. Der Arbeitgeber
erfasst die laufenden Änderungen von Stammdaten und die
Bewegungsdaten direkt Online über Internet-Erfassungsmasken. SB-Lohn
prüft die Eingaben und klärt Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber ab.
Der gibt Startsignal zur Abrechnung und SB-Lohn rechnet im eigenen
Rechenzentrum ab und übermittelt die Daten an
Sozialversicherungsträger und Finanzamt und sendet dem Arbeitgeber
alle Auswertungen als PDF-Druckdatei und als Datensätze für
Überweisungen und Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung.
Unternehmen betroffener Branchen sollten schon jetzt auf die neue
Gesetzeslage einstellen und schon jetzt mit der Lohnabrechnung zu
einem Dienstleister wechseln, der Sie bei der Einhaltung der
Bestimmungen unterstützt. |
| |
|
|
|